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Selbstverwaltung

Für die Selbstverwaltung der WiBeG sind ihre Organe verantwortlich. Die Organe der Genossenschaft sind: Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.

 

Die Mitgliederversammlung

 

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat, dieser hat der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit zu berichten. Der Vorstand hat der ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschluss vorzulegen. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über Satzungsänderungen und die Feststellung des Jahresabschlusses, sie entlastet den Vorstand sowie den Aufsichtsrat.

 

Der Vorstand

 

Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied.

Vorstandsmitglieder: Jonas Balyos, Boris Kolipost, Uwe Zühlke

e-Mail: vorstand(a)wibeg.de

  

Der Aufsichtsrat

 

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Er bestellt die Mitglieder des Vorstandes mit einer Dauer von drei Jahren. Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt.

Aufsichtsratsmitglieder: Heide Determann, Roland Münzer, Thilo Tröger, Monika Wojak

Vorsitzende: Heide Determann

e-Mail: aufsichtsrat(a)wibeg.de

 

 

WiBeG | info(at)wibeg.de